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Wichtiger Hinweis:
Sparen Sie als Privatperson noch dieses Jahr Steuern. Für unsere Arbeitskosten, die als Renovierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, können Sie eine Steuerermäßigung von 20%, max. 1.200€, in Ihrer Steuererklärung beanspruchen! Rufen Sie uns an.

Steuertipps

Am 01.01.2009 wurde die Höchstgrenze für die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen erhöht.


Nun können künftig alle Haushalte doppelt so hohe Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen wie bisher - 1200 statt 600 Euro pro Jahr. Wer sein Haus oder seine Wohnung von Handwerkern instand setzen oder modernisieren lässt, kann künftig Kosten von bis zu 6000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Bisher lag die Grenze bei 3000 Euro. Von den 6000 Euro sind 20 Prozent absetzbar, die Steuerschuld verringert sich also um maximal 1200 Euro. Allerdings berücksichtigen die Finanzämter nur den Arbeitslohn, der in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden muss. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Hier können Sie das Schreiben vom Bundesfinanzministerium einsehen!
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